Qualität ist in unserer heutigen Landwirtschaft ein wichtiger Faktor. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit gezielt an Qualitätsprogrammen teilzunehmen und so ihre Marktstellung zu stärken.
GVO VLOG
Programm für Kühe, Färsen und Bullen
„Ohne Gentechnik“ - ein Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Teilen davon; ein Verbot des Einsatzes von Vitaminen, Aromen, Enzymen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden; eine Fütterung ohne gentechnisch veränderte Pflanzen. Dabei müssen strenge Fristen eingehalten werden
Grundvoraussetzung
Teilnahme Qualitätsprogramm (QS oder QS aus QM), vollständige Zertifizierung GVO nach VLOG einer zugelassenen und akkreditierten Zertifizierungsstelle, Mitgliedschaft bei der Erzeugergemeinschaft, Rücksendung der Datenblätter.
Vermarktung der Tiere die gem. VLOG Richtlinien gehalten und gefüttert wurden. Sowie die komplette Umstellungszeit von 12 Monaten und min. drei Viertel ihres Lebens.
Der Aufschlag für GVO wird aufgerechnet auf den aktuellen Preis der jeweiligen Klasse pro Kilogramm.
Die LQB übernimmt die organisatorische Bündelung der Landwirte. Jeder Betrieb wird über die zentrale Datenbank mit allen Stammdaten und dem Umstellungsdatum auf „ohne Gentechnik“-Fütterung registriert. Den VLOG-Fleisch-Status können die landwirtschaftlichen Betriebe über die Informationsplattform Qualifood® (www.qualifood.de) abrufen. Hierzu kann jeder Landwirt einen individuellen, kostenfreien Nutzerzugang beantragen, welcher ihm ermöglicht, stets die aktuellsten und wichtigsten Informationen (wie z.B. Schlacht- und Befunddaten, Aktualisierungen der VLOG Programmkriterien, usw.) online abzurufen
Qualitätsprogrammabfrage am Schlachthof
Unsere, zu beliefernden Schlachthöfe, verfügen über eine automatische Qualitätsprogrammabfrage. Diese erfolgt durch den Fleischprüfring, sobald die Ohrmarke des Tieres eingescannt wird und verhindert somit eine Nicht-Qualitätsprogrammkonforme Vermarktung.Um sicherzustellen, dass Rinder mind. 12 Monate und ¾ der Lebenszeit unter VLOG-Bedingungen gehalten wurden, erfolgt die Überprüfung jedes Einzeltierlebenslaufs über HI-Tier am Schlachthof vor Zuteilung der Schlachtkörper zum Programm.
Das heißt, sollte ein Tier die gesamte geforderte Lebenszeit für GVO VLOG nicht durchgehend oder genügend einhalten können, kann es auch nicht als GVO VLOG vermarktet werden.
BIO-Vermarktung
Programm für alle biologischen Tiere
„Vermarktung der Tiere aus biologischer Erzeugung.“
Grundvoraussetzung
Biologisch anerkannt für tierische Erzeugnisse. Der Biozuschlag wird ebenfalls auf den aktuellen Notierungspreis aufgerechnet pro Kilogramm.
Wir bitten Sie, uns immer ihr aktuelles Biozertifikat, sowie die Kontrollstellenbescheinigung zu schicken, damit wir bei einer Biokontrolle stets vorbereitetet sind. Gerne per Fax oder E-Mail.
BAYERN OX
„Mit der persönlichen Vermarktung durch die Gasthäuser der Münchner Innenstadtwirte steigt die Wertigkeit der hier in Bayern erzeugten Produkte.“
Grundvoraussetzung
GQ-Zertifizierung, BayernOX®-Zertifizierung, ausschließliche Lieferung von Ochsen- und Färsenfleisch gemäß den Qualitäts- und Prüfbestimmungen, Laufstall- oder Anbindehaltung mit Weidegangverpflichtung, bäuerlicher Familienbetrieb.